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Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte – PrüfbV

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1(Fundstelle:
2BGBl. I 2015, 961; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)


Datenübersicht für Institute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben

Institut:


Laufende Nummer Auslagerungsunternehmen inklusive Adresse KN-Ident-Nr. Ausgelagerte Aktivitäten und Prozesse Status
(geplant zum/
durchgeführt am/
beendet am)
Datum der Auslagerung Bemerkungen
insbesondere zu Weiterverlagerungen
Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 28.2.2025 I Nr. 69
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25